1. Erkrankung / Verletzung des Patienten
Ruptur des vorderen Kreuzbands
2. Behandlung
Kreuzbandersatzplastik
3. Behandlungsfehler
Das neue Kreuzband wurde behandlungsfehlerhaft zu an der Vorderkante des Schienbeinknochens positioniert. Ein Behandlungsfehler liegt bereits bei einem objektiven Verstoß gegen die Regeln der Medizin vor. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten entsprechend dem anerkannten und gesicherten Stand der ärztlichen Wissenschaft zu behandeln.
Die ungünstige und fehlerhafte Positionierung des Bohrkanals im Oberschenkelknochen war jedenfalls mitursächlich für das Transplantatversagen.
4. Gericht
OLG Stuttgart, Urteil vom 4.6.2002 (14 U 86/01)