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Behandlungsfehler: Fehlerhafte Positionierung eines Kreuzbandimplantats

1. Erkrankung / Verletzung des Patienten

 

Ruptur des vorderen Kreuzbands


2. Behandlung

 

Kreuzbandersatzplastik


3. Behandlungsfehler

 

Das neue Kreuzband wurde behandlungsfehlerhaft zu an der Vorderkante des Schienbeinknochens positioniert. Ein Behandlungsfehler liegt bereits bei einem objektiven Verstoß gegen die Regeln der Medizin vor. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten entsprechend dem anerkannten und gesicherten Stand der ärztlichen Wissenschaft zu behandeln. 
Die ungünstige und fehlerhafte Positionierung des Bohrkanals im Oberschenkelknochen war jedenfalls mitursächlich für das Transplantatversagen.

 

4. Gericht


 OLG Stuttgart, Urteil vom 4.6.2002 (14 U 86/01)

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