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Behandlungsfehler

1. Wie ist der Begriff des Behandlungsfehlers rechtlich einzuordnen?

 

Der Begriff des Behandlungsfehlers ist im Arzthaftungsrecht als Teil des Medizinrechtes angesiedelt und stellt dort eine der zentralen Schnittstellen zwischen Medizin und Recht dar.

 

2. Ein Rechtsgebiet fast ohne Paragraphen - geht das?

Das Arzthaftungsrecht ist nicht nur deshalb ein so schwieriges und anspruchsvolles Rechtsgebiet, weil es dort zu einer Verbindung von zwei für sich allein schon höchst komplexen wissenschaftlichen Gebieten kommt, sondern die Schwierigkeit in der rechtlichen Beurteilung einer eventuell fehlerhaften medizinischen Behandlung besteht auch darin, dass das Arzthaftungsrecht keine eigene gesetzliche Grundlage hat, sondern sich auf wenige Paragraphen aus dem Deliktsrecht stützt und ansonsten reines Richterrecht ist, was die Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofes, Dr. Gerda Müller, in wenigen Worten auf den Punkt gebracht hat:

Noch deutlicher wird das an der Rechtsprechung zur Arzthaftung, bei der es sich bekanntlich um Richterrecht reinsten Wassers handelt. Ihre rechtlichen Grundlagen sind die spärlichen Vorgaben des Deliktsrechts, die von der Rechtsprechung in jahrzehntelanger Arbeit ausgebaut worden sind und in ihrer jetzigen Form als geltendes Recht bezeichnet werden können. Soweit in neuer Zeit Vorschläge für eine Kodifikation gemacht worden sind, bauen sie auf dieser Rechtsprechung auf, und das mit gutem Grund, weil die von der Rechtsprechung entwickelten Beweisregeln nach allgemeiner Einschätzung ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis zwischen Arzt und Patient gewährleisten. Diese Regeln sind in der Praxis eingespielt und werden von den Instanzgerichten durchweg sachgemäß und verantwortungsbewusst gehandhabt, wie sich schon an der geringen Zahl der Revisionen in diesem Bereich zeigt. Ein dringender Bedarf für eine Kodifikation wird derzeit wohl nirgends gesehen. Diese könnte auch kaum etwas an der hauptsächlichen Schwierigkeit im Arzthaftungsprozess ändern, nämlich dem Kausalitätsproblem.“

 

3. Rechtliche Beurteilung des Behandlungsfehlers

Doch wie beurteilt man einen Behandlungsfehler aus rechtlicher Sicht richtig, wenn man hierfür nur die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verfügung hat und sich gleichzeitig auch noch in Detailbereichen der Medizin auskennen soll, in der es mittlerweile allein 32 Facharztausbildungen und eine Fülle von Zusatzweiterbildungen gibt? Wann liegt also ein Behandlungsfehler vor und führt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers auch immer dazu, dass man Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat?

Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern die Beurteilung des Vorliegens eines Behandlungsfehlers ist immer nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Denn so vielfältig wie die Situationen, in denen es zu einem Behandlungsfehler kommen kann, so vielfältig sind auch die Gruppen, in die sich die einzelnen Behandlungsfehler einteilen lassen. Die folgende Übersicht soll einen ersten Einblick in die einzelnen Kategorien der Behandlungsfehler geben.

 

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