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Schadenersatz bei Behandlungsfehlern

Der Schadenersatz ist neben dem Schmerzensgeld die wichtigste Schadensposition. Hierbei erhält der Geschädigte eines Behandlungsfehlers oder eines anderen Personenschadens seine materiellen Verluste ersetzt. Es handelt sich um erlittene Verdienstausfälle, den Haushaltsführungsschaden für die zu Hause nicht geleistete Arbeit, Ersatz von Zuzahlungen und sonstigen Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten. Der Aufwand für die Berechnung der verschiedenen Schadenspositionen ist sehr hoch und ohne rechtliche, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, medizinische und finanzielle Kenntnisse nicht durchzuführen. Die Berechnung eines Schadenersatzes der Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Zuzahlungen und sonstige Aufwendungen über einen längeren Zeitraum umfasst, ist der hiermit verbundene Aufwand mit der Erstellung einer Steuererklärung für ein kleineres mittelständisches Unternehmen vergleichbar. Eine nicht korrekt durchgeführte Schadenersatzberechnung verschenkt für den Mandanten viel Geld. Aufwand in diesem Bereich zahlt sich für den Mandanten immer aus.

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Dr. med. Ulf Medicke

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76133 Karlsruhe


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