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Behandlungsfehler: Durchtrennung des Gallengangs ohne ausreichende Freilegung

1. Erkrankung / Verletzung des Patienten


Gallenblasenentzündung

2. durchgeführte Behandlung


 Gallenblasenentfernung mittels Schlüssellochchirurgie (Laparoskopische)

3. Behandlungsfehler


Bei dem operativen Eingriff wurde der Gallengang (Ductus choledochus) - behandlungsfehlerhaft - geclippt und durchtrennt, ohne zuvor eine genügend sorgfältige Präparation des gallengangs vorgenommen zu haben. Darin liegt ein Verstoß gegen die chirurgische Regel, dass erst dann durchtrennt werden darf, wenn der Organsitus genau analysiert und Organe differenziert werden können.

 


 

Kontakt


Rechtsanwalt und Arzt
Dr. med. Ulf Medicke

Stephanienstr. 18
76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
Fax: 0721 / 9 33 82 88 8
Email: mail@anwaltundarzt.de


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