1. Erkrankung/Verletzung des Patienten
Harnleiterverletzung und Funktionsverlust der Niere nach Entfernung der Adnexe
2. Behandlung/Operation
Entfernung der Adnexe
3. Behandlungsfehler
Der Operateur hat die Harnleiterverengung schuldhaft behandlungsfehlerhaft verursacht - er hat das Ligamentum infundibulopelvicum unterstochen, ohne sich zuvor über den Verlauf des Harnleiters zu vergewissern. Dies war behandlungsfehlerhaft und gereicht dem Arzt zum Verschulden.
Vor Entfernung der Adnexe musste sich der Operateur nach dem medizinischen Standard über Lage und Verlauf der Harnleiter im Operationsgebiet Kenntnis verschaffen, bevor er das Ligamentum infundibulopelvicum "blind" unterstach.
Er hat ohne überzeugenden Grund vom ärztlichen Standard abgewichen, obwohl ihm dessen Einhaltung möglich gewesen wäre.
4. Gericht
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.90 (14 U 43/89)