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Harnleiterverletzung

1. Erkrankung/Verletzung des Patienten

 

Harnleiterverletzung und Funktionsverlust der Niere nach Entfernung der Adnexe

 

2. Behandlung/Operation

 

 Entfernung der Adnexe

 

3. Behandlungsfehler

 

Der Operateur hat die Harnleiterverengung schuldhaft behandlungsfehlerhaft verursacht - er hat das Ligamentum infundibulopelvicum unterstochen, ohne sich zuvor über den Verlauf des Harnleiters zu vergewissern. Dies war behandlungsfehlerhaft und gereicht dem Arzt  zum Verschulden.

 

Vor Entfernung der Adnexe musste sich der Operateur nach dem medizinischen Standard  über Lage und Verlauf der Harnleiter im Operationsgebiet Kenntnis verschaffen, bevor er das Ligamentum infundibulopelvicum "blind" unterstach.

Er hat ohne überzeugenden Grund vom ärztlichen Standard abgewichen, obwohl ihm dessen Einhaltung möglich gewesen wäre.

 

4. Gericht

 

OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.90 (14 U 43/89)

 

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