Unser Vorgehen bei Behandlungsfehlern sieht im Grundsatz folgendermaßen aus:
1. Ausführliches Mandantengespräch
- Wie war die Gesundheitssituation ursprünglich und welche Behandlung erfolgte?
- Welche Ärzte bzw. Krankenhäuser führten die Behandlung durch oder waren an dieser beteiligt?
- Wie war der Gesundheitszustand zum Abschluss der Behandlung und wie war der weitere gesundheitliche Verlauf bzw. welche Situation besteht jetzt?
- Welche privaten Versicherungen und Sozialversicherungen bestehen zur Absicherung von Gesundheitsbeeinträchtigungen?
- Welche Schritte wurden bisher Unternommen?
2. Zusammenführen der Behandlungsunterlagen
- Von allen beteiligten Ärzten bzw. Krankenhäusern einschließlich vor- und nachbehandelnden Ärzten werden die Behandlungsunterlagen zusammengetragen.
- Prüfung auf Vollständigkeit: d.h. fehlen Teile der Behandlungsakte, sind die Ergebnisse bildgebender Verfahren wie z.B. Röntgenbilder oder Ultraschallbilder komplett vorhanden.
- Nachfordern von fehlenden Unterlagen
3. Behandlungsverlauf ermitteln
- An Hand der Behandlungsdokumentation wird ermittelt welche konkreten Behandlungsschritte – Untersuchung/Diagnostik, Befundergebnisse, Therapie, Ergebnis - im Laufe der gesamten Behandlung erfolgten.
4. Behandlungsstandard klären
- Für jeden Behandlungsschritt – Untersuchung/Diagnostik, Befundergebnisse, Therapie, Ergebnis - ist zu klären, wie dieser unter Anwendung des im Moment der Behandlung gebotenen Facharztstandards hätte erfolgen müssen.
5. Vergleich zwischen Behandlungsverlauf und Facharztstandard
- Durch Vergleich der erfolgten Behandlung mit dem anzuwendenden Facharztstandard wird ermittelt ob die erfolgte Behandlung medizinisch fehlerhaft erfolgt ist.
6. Rechtliche Beurteilung
- Wie ist das Ergebnis des Vergleiches zwischen erfolgter Behandlung und dem anzuwendenden Facharztstandard rechtlich zu beurteilen?
- Welche Beweisregeln sind anzuwenden – liegen die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr etwa bei einem Befunderhebungspflichtverstoß, den voll beherrschbaren Risiken oder bei einem groben Behandlungsfehler vor?
- Liegen neben Behandlungsfehlern auch Aufklärungsverstöße vor und wenn ja wie sind diese zu beurteilen?
7. Schadenermittlung
- Worin besteht der Schaden gesundheitlicher Art?
- Welche Folgeschäden resultieren hieraus und wie sind diese zu bemessen?
- In welcher Höhe bewegt sich ein angemessenes Schmerzensgeld?
- Ist es zu einem Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, schadensbedingten Mehraufwendungen, Unterhaltsschaden usw. gekommen und wenn ja wie hoch ist der?
8. Ausführliche Beratung
- Der Mandant wird über das ermittelte Ergebnis ausführlich beraten. Dies schließt selbstverständlich auch das weitere Vorgehen mit den möglichen Vorgehensalternativen ein.
- Kommen Leistungen vorhandener privater Versicherungen und
Sozialversicherungen für den Gesundheitsschaden in Betracht?
9. Außergerichtliche Regulierung
- Herantreten an den Haftpflichtversicherer und Führen von Regulierungsverhandlungen.
- Parallel dazu wird auch an die vorhandenen privaten Versicherungen – z. B. Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung – und die Sozialversicherung – z.B. wegen Erwerbsminderungsrente – herangetreten und deren Leistungen eingefordert.
- Im Fall einer außergerichtlichen Einigung endet die Regulierung eines Behandlungsfehlers und dessen Gesundheitsschäden.
10. Gerichtliche Regulierung
- Kommt eine Einigung außergerichtlich nicht zu Stande steht nur noch die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens zur Verfügung.