Weblication® CMS


 
 

Unser Vorgehen bei Behandlungsfehlern

Unser Vorgehen bei Behandlungsfehlern sieht im Grundsatz folgendermaßen aus:


1. Ausführliches Mandantengespräch

  • Wie war  die Gesundheitssituation ursprünglich und welche Behandlung erfolgte?
  • Welche Ärzte bzw. Krankenhäuser führten die Behandlung durch oder waren an dieser beteiligt?
  • Wie war der Gesundheitszustand zum Abschluss der Behandlung und wie war der weitere gesundheitliche Verlauf bzw. welche Situation besteht jetzt?
  • Welche privaten Versicherungen und Sozialversicherungen bestehen zur Absicherung von Gesundheitsbeeinträchtigungen?
  • Welche Schritte wurden bisher Unternommen?

2. Zusammenführen der Behandlungsunterlagen
  • Von allen beteiligten Ärzten bzw. Krankenhäusern einschließlich vor- und nachbehandelnden Ärzten werden die Behandlungsunterlagen zusammengetragen.
  • Prüfung auf Vollständigkeit: d.h. fehlen Teile der Behandlungsakte, sind die Ergebnisse bildgebender Verfahren wie z.B. Röntgenbilder oder Ultraschallbilder komplett vorhanden.
  • Nachfordern von fehlenden Unterlagen

3. Behandlungsverlauf ermitteln
  • An Hand der Behandlungsdokumentation wird ermittelt welche konkreten Behandlungsschritte – Untersuchung/Diagnostik, Befundergebnisse, Therapie, Ergebnis - im Laufe der gesamten Behandlung erfolgten.

4. Behandlungsstandard klären
  • Für jeden Behandlungsschritt – Untersuchung/Diagnostik, Befundergebnisse, Therapie, Ergebnis -  ist zu klären,  wie dieser unter Anwendung des im Moment der Behandlung gebotenen Facharztstandards hätte erfolgen müssen.

5. Vergleich zwischen Behandlungsverlauf und Facharztstandard
  • Durch Vergleich der erfolgten Behandlung mit dem anzuwendenden Facharztstandard wird ermittelt ob die erfolgte Behandlung medizinisch fehlerhaft erfolgt ist.

6. Rechtliche Beurteilung
  • Wie ist das Ergebnis des Vergleiches zwischen erfolgter Behandlung und dem anzuwendenden Facharztstandard rechtlich zu beurteilen?
  • Welche Beweisregeln sind anzuwenden – liegen die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr etwa bei einem Befunderhebungspflichtverstoß, den voll beherrschbaren Risiken oder bei einem groben Behandlungsfehler vor?
  • Liegen neben Behandlungsfehlern auch Aufklärungsverstöße vor und wenn ja wie sind diese zu beurteilen?

7. Schadenermittlung
  • Worin besteht der Schaden gesundheitlicher Art?
  • Welche Folgeschäden resultieren hieraus und wie sind diese zu bemessen?
  • In welcher Höhe bewegt sich ein angemessenes Schmerzensgeld?
  • Ist es zu einem Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, schadensbedingten Mehraufwendungen, Unterhaltsschaden usw. gekommen und wenn ja wie hoch ist der?

8. Ausführliche Beratung
  • Der Mandant wird über das ermittelte Ergebnis ausführlich beraten. Dies schließt selbstverständlich auch das weitere Vorgehen mit den möglichen Vorgehensalternativen ein.
  • Kommen Leistungen vorhandener privater Versicherungen und Sozialversicherungen für den Gesundheitsschaden in Betracht?


9. Außergerichtliche Regulierung

  • Herantreten an den Haftpflichtversicherer und Führen von Regulierungsverhandlungen.
  • Parallel dazu wird auch an die vorhandenen privaten Versicherungen – z. B. Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung – und die Sozialversicherung – z.B. wegen Erwerbsminderungsrente – herangetreten und deren Leistungen eingefordert.
  • Im Fall einer außergerichtlichen Einigung endet die Regulierung eines Behandlungsfehlers und dessen Gesundheitsschäden.

10. Gerichtliche Regulierung
  • Kommt eine Einigung außergerichtlich nicht zu Stande steht nur noch die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens zur Verfügung.

Kontakt


Rechtsanwalt und Arzt
Dr. med. Ulf Medicke

Stephanienstr. 18
76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
Fax: 0721 / 9 33 82 88 8
Email: mail@anwaltundarzt.de


Wir rufen Sie zurück!

 
 
Rechtsanwalt und Arzt - Dr. med. Ulf Medicke    Stephanienstraße 18    76133 Karlsruhe   Tel: 0721 / 9 33 82 80   Email: mail@anwaltundarzt.de
Impressum Datenschutz