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Der Anfang

Zunächst ist zu entscheiden, ob überhaupt etwas unternommen werden soll. Häufig wird sich über einen längeren Zeitraum mit der Frage beschäftigt, ob bei der Behandlung etwas falsch gemacht wurde, ob deshalb etwas zu unternehmen ist und ob Chancen bestehen. Zunächst wird sicherlich eine Informationsbeschaffung im näheren persönlichen Umfeld, im Internet oder in sonst zugänglichen Quellen erfolgen, welches mit Angehörigen oder Freunden erörtert wird.


Wurde so ein erstes Bild gewonnen, ist zu prüfen, ob dann weitere Schritte unternommen werden sollen und ob diese zunächst alleine oder mit Hilfe Dritter wie der eines Anwaltes geführt werden sollen.


Diese anfangs zu treffenden Entscheidungen wirken weit in die Zukunft, ohne dass sich dies bereits zu Beginn zeigen muss. Fehler an dieser Stelle haben weitreichende Konsequenzen und sind, wenn überhaupt, nur schwer und unter großem Aufwand zu korrigieren. Der Schritt in die eine oder andere Richtung bedeutet oft für Monate und unter Umständen für mehrere Jahre eine Festlegung auf eine bestimmte Vorgehensrichtung, aus der nur schwer eine Lösung erfolgen kann.


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Rechtsanwalt und Arzt
Dr. med. Ulf Medicke

Stephanienstr. 18
76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
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Email: mail@anwaltundarzt.de


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