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Gerichtliches Vorgehen bei Behandlungsfehlern

Ist eine außergerichtliche Schadenregulierung nach einem Behandlungsfehler mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht möglich, bleibt nur noch der Weg zum Gericht. In Abhängigkeit vom Streitwert ist das Amtsgericht (bis € 5.000,00) oder das Landgericht (ab € 5.000,01) zuständig. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.

 

Der Arzthaftungsprozess unterscheidet sich von sonstigen Prozessen vor den Zivilgerichten wegen vieler Besonderheiten erheblich.

 

In folgenden Bereichen weist der Arzthaftungsprozess Besonderheiten auf:

  • Wen verklage ich?
  • Wie gestalte ich die Klage?
  • Welche Pflichten hat das Gericht?
  • Welche Rolle spielt der Sachverständige?

Mit diesen Fragen beschäftigen sich die folgenden Seiten.

Kontakt


Rechtsanwalt und Arzt
Dr. med. Ulf Medicke

Stephanienstr. 18
76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
Fax: 0721 / 9 33 82 88 8
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