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Gastroenteritis

1. Erkrankung des Patienten

 

Gastroenteritis

 

2. Behandlung

 

Medikamente "O.",  "V."-Zäpfchen und  "D."-Saft

 

3. Behandlungsfehler

 

Behandlungsfehler steht  darin, dass  die  ambulante Behandlung des Kindes ohne Überwachung  durchgeführt wurde. 

Dadurch, dass diese ärztliche Kontrolle fehlte, unterblieben weitere notwendige Behandlungsschritte und es kam zu der dramatischen Verschlechterung des Zustands des Kindes und dem zu späten ärztlichen Eingreifen in der Kinderklinik, wo der Herz-Kreislauf- Stillstand nicht mehr rechtzeitig verhindert werden konnte.

Weist der ambulant behandelnde Kinderarzt ein an Gastroenteritis erkranktes Kleinkind nicht zur Behandlung in eine Klinik ein und nimmt er keine Blutwerteuntersuchung vor, so muss er die Weiterbehandlung dadurch in der Hand behalten, dass er das Kind nach sechs bis acht Stunden selbst noch einmal untersucht oder zumindest durch telefonische Kontaktaufnahme mit der Pflegeperson sicherstellt, dass die von ihm angeordneten Maßnahmen greifen.

 

4. Gericht


OLG Bremen, Entscheidung vom 19.07.94 (3 U 152/93)

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